Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Schaden minimieren
Eine Zahlungsunfähigkeit ist nicht nur für den betroffenen Schuldner, sondern auch für die Gläubiger unangenehm. Frühzeitig ergriffene Massnahmen können belastende Auseinandersetzungen und finanziellen Schaden oft noch verhindern oder wenigstens minimieren. Für Unternehmen, Private und Konkursämter übernehmen wir sämtliche Dienstleistungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Unternehmen
Sanierungslösung erarbeiten
Wenn sich abzeichnet, dass Ihr Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann mit einer Nachlassstundung unter Umständen ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als mit einer Bilanzdeponierung und dem nachfolgenden Konkursverfahren. Die Nachlassstundung verschafft Ihnen Zeit und Luft, Sanierungslösungen zu erarbeiten, um den Betrieb oder zumindest Teile davon zu retten. Es können zum Beispiel einzelne Vermögenswerte oder sogar ein Betriebsteil verkauft werden, der dann weitergeführt wird und somit substanziellen Ertrag bringt, statt im Konkurs aufgrund der Betriebseinstellung wertlos unterzugehen. Durch die Abwicklung der laufenden Aufträge kann noch Ertrag generiert werden, was im Konkursverfahren nicht mehr möglich ist. Allenfalls kann mit den Gläubigern ein teilweiser Schuldenerlass respektive ein Schuldenschnitt ausgehandelt werden. Gelingt es nicht, das Unternehmen zu sanieren, ermöglicht das Verfahren in der Regel immerhin, den Betrieb kontrolliert herunterzufahren. Der enorme Wertverlust, der bei einem sofortigen Konkurs eintritt, kann so meist deutlich reduziert werden.
Konkurs abwenden
Es kann allerdings auch vorkommen, dass über ein Unternehmen der Konkurs eröffnet wird, obwohl es zahlungsfähig ist. Wer versäumt hat, die nötigen Schritte rechtzeitig einzuleiten, um den drohenden Konkurs abzuwenden, obwohl er in der Lage ist, seine Schulden innert nützlicher Frist zu bezahlen, hat die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen die Konkurseröffnung einzureichen. Wir prüfen für Sie die Erfolgschancen einer Beschwerde und verfassen die entsprechende Beschwerdeschrift.
Privatpersonen
Wege aus den Schulden
Finanzielle Notlagen können auch Privatpersonen treffen. Um eine Privatinsolvenz abzuwenden, können Sie beim Gericht die Unterstützung durch einen Sachwalter beantragen. Die Rolle des Sachwalters füllen wir mit viel Erfahrung und Geschick aus. Wir führen Sie durch den ganzen Prozess einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung, indem wir mit den Gläubigern einen teilweisen Verzicht auf Forderungen aushandeln oder eine realistische Abzahlungsvereinbarung treffen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens erreichen wir oft bessere Ergebnisse für beide Seiten, als wenn Sie als Schuldner gezwungen sind, die Insolvenzerklärung abzugeben und der Konkurs eröffnet wird.
Konkursämter
Professionelle Unterstützung
Wir unterstützen Konkursämter als Hilfsperson in sämtlichen Stadien eines Konkursverfahrens: von der Inventaraufnahme und Verwertung der Aktiven bis zur Erstellung des Verteilungsplans. Unsere langjährige Erfahrung mit Konkursverfahren und unser profundes Praxiswissen befähigen uns, auch komplexe Verfahren inklusive Auslandbezug zu begleiten und als ausseramtliche Konkursverwaltung die gesamte Abwicklung des Verfahrens zu übernehmen.