Immobilienrecht
Schutz vor teuren Überraschungen
Bei Immobiliengeschäften und Bauvorhaben müssen gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt und rechtsverbindliche Vereinbarungen getroffen werden. Wir kennen die jeweiligen Anforderungen genau und erledigen für Immobilienfirmen und Privatpersonen alle nötigen Schritte. Dazu gehört selbstverständlich auch die Koordination mit den involvierten Behörden, Banken und Architekten.
Privatpersonen
Auf der sicheren Seite
Immobiliengeschäfte sind oft von Emotionen begleitet: von Vorfreude oder Wehmut, manchmal auch von Unsicherheit. Dann entlastet das Wissen, dass zumindest in rechtlichen Belangen nichts schiefgehen kann. Wir beraten und unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, bei Schenkungen/Erbvorbezügen oder bei der Ausarbeitung von Dienstbarkeitsverträgen. Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen begleiten wir mit Weitsicht und dem Ziel, beidseitig zufriedenstellende Lösungen zu finden.
Immobilien- und Baufirmen
Rechtlich einwandfreie Projekte
Die schönsten Projekte können im letzten Moment noch scheitern, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Als Spezialisten im Immobilien- und Grundbuchrecht beraten wir Immobilienfirmen und Bauunternehmen und erarbeiten sämtliche Dokumente und Verträge für Parzellierungen, Stockwerkeigentumsbegründungen und nachbarrechtliche Regelungen.