Ehe- und Erbrecht

Für alle Fälle gewappnet

Wir unterstützen Sie bei den unterschiedlichen Möglichkeiten vorzusorgen: damit Ihr Vermögen im Todesfall nach Ihrem Willen aufgeteilt wird, damit Sie auch nach einem Unfall selbstbestimmt leben und damit Sie rechtzeitig eine Nachfolgelösung für Ihr Unternehmen finden.

Tod

Für die Familie vorsorgen

Es ist beruhigend zu wissen, dass das Vermögen nach dem eigenen Willen vererbt wird, dass die Liebsten abgesichert sind und in der Familie kein Streit ausbricht. Die gesetzlichen Vorschriften reichen dazu oft nicht aus. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Nachlassplanung rechtzeitig in die Hand nehmen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr gebundenes und Ihr liquides Vermögen im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags gerecht und sinnvoll aufzuteilen. Auf Wunsch stellen wir als Willensvollstrecker nach Ihrem Ableben die korrekte Abwicklung der Erbteilung bzw. die Verteilung des Nachlasses sicher. Menschlich, pragmatisch in der Umsetzung und ohne Umschweife lösungsorientiert.

Unfall und Krankheit

Entscheidungen selbst treffen

Behalten Sie die Kontrolle über Ihr Leben auch dann, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihr Urteilsvermögen verlieren. Ein Vorsorgeauftrag garantiert Ihnen, dass sich in diesem Fall nur von Ihnen ausgewählte Menschen um Sie und Ihr Vermögen kümmern und Sie auch im Rechtsverkehr vertreten. Eine Patientenverfügung regelt zusätzlich, welche medizinischen Massnahmen in bestimmten gesundheitlichen Situationen getroffen werden dürfen und sollen, sodass Ihre Angehörigen davor bewahrt werden, in den emotionalsten Momenten ihres Lebens solch schwierige Entscheidungen treffen zu müssen. Dank unserer langjährigen Erfahrung erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einfache, solide Lösungen.

Geschäftsübergabe

Ihr Lebenswerk in guten Händen

Um zu verhindern, dass Ihr Lebenswerk verpufft, sollten Sie die Übergabe Ihres Unternehmens an einen passenden Nachfolger rechtzeitig planen. Besonders bei einer Übergabe innerhalb der Familie ist es wichtig, frühzeitig mit allen involvierten Personen klar zu kommunizieren und auch die nötigen Regelungen zu treffen. So werden sich nicht nur Vorgänger und Nachfolger einig darüber, zu welchen Bedingungen das Unternehmen den Besitzer wechselt; auch allfällige Geschwister und andere Erben sind über die Nachfolgelösung und deren Auswirkungen auf ihr dereinstiges Erbe informiert. So verhindern Sie, dass im entscheidenden Moment Auseinandersetzungen die Übergabe verzögern. Wir begleiten solche Übergaben mit Fingerspitzengefühl und Know-how.

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